Mecklenburg-Vorpommern: LEADER-Richtlinie in Kraft

Juli 2023

Die neue LEADER-Richtlinie 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V) ist jetzt in Kraft getreten. Damit stehen 54,96 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. Zusätzlich stellt das Land 2,5 Millionen Euro zur Sicherung der nationalen Kofinanzierung für Vorhaben privater Träger bereit.

Auf dieser Grundlage werden Vorhaben unterstützt, die einen Beitrag zur Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Am 31. März 2023 hat das LM 14 solcher Strategien genehmigt. Für jede genehmigte Strategie wird ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. 70 Prozent des verbleibenden Budgets werden nach dem Proportionalitätsprinzip aufgeteilt, bezogen auf die Einwohnerzahl (Stand 31.12.2021) des von der Strategie erfassten Gebietes und 30 Prozent in Abhängigkeit von der Qualität der Strategie. Dabei erhalten lediglich die acht besten Strategien diesen „Qualitätszuschlag“. Damit stehen den lokalen Aktionsgruppen zwischen ca. 3,5 und 4,6 Millionen Euro für die Erfüllung ihrer Entwicklungsziele zur Verfügung.

In der aktuellen Förderperiode wurden seit 2014 bisher 1.160 Vorhaben bewilligt. Die Zuwendung lag bei rund 129 Millionen Euro. Sie ermöglichte eine Gesamtinvestition in Höhe von rund 204 Millionen Euro (Stand: 3.7.23).

Quelle/Weitere Informationen:Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Pressemitteilung Nr.203/2023, 20. Juli 2023

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