Mecklenburg-Vorpommern: Mindestlohn bei Vergabe angepasst

August 2021

In Mecklenburg-Vorpommern steigt der Mindestlohn turnusmäßig bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen weiter an. Das hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung in Schwerin beschlossen. Der Vergabemindestlohn wird von gegenwärtig 10,35 Euro ab Oktober auf 10,55 Euro angehoben.

Die Landesregierung hatte im Jahr 2017 die Einführung eines Mindestlohns für die Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) enthält in § 9 Absatz 4 Satz 2 eine Verordnungsermächtigung, um die Höhe des Mindeststundenentgeltes jährlich, erstmals zum Stichtag 1. Oktober 2018 anzupassen. Die Anpassung (§ 9 Absatz 4 Satz 3 VgG M-V) richtet sich nach der prozentualen Veränderungsrate im Index der tariflichen Monatsverdienste des Statistischen Bundesamtes für die Gesamtwirtschaft in Deutschland (ohne Sonderzahlungen). Bei der Ermittlung der Veränderungsrate ist jeweils der Durchschnitt der veröffentlichten Daten für die letzten vier Quartale zugrunde zu legen.

Quelle/Weitere Informationen:  Pressemitteilung Nr.159/2021 vom 24.08.2021 der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern