Mecklenburg-Vorpommern: Novellierung der Förderrichtlinie zum Wohnungsbau Sozial

Februar 2023

Die Novellierung der Förderrichtlinie Wohnungsbau Sozial (WoBauSozRL M-V) soll die Wohnungsunternehmen besser als bisher darin unterstützen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. "Der Kern der Neufassung ist die Umstellung von einer Zuschuss- auf eine zinslose Darlehensförderung, die mit einem Tilgungsnachlass kombiniert wird", erklärte Landesbauminister Christian Pegel. Die zuwendungsfähigen Kosten würden wegen der aktuellen Preisentwicklung massiv erhöht, und zwar von 2.500 auf 3.900 Euro und in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald sogar von 2.700 auf 4.100 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Wohnungsunternehmen erhielten mit den Darlehen und den großzügigen Tilgungsnachlässen erheblich mehr Spielraum beim Wohnungsneubau.

Beibehalten wird die Förderung auf zwei Förderwegen. Damit unterschiedlichen Förderintensitäten und damit auch verschiedenen Miethöhen Rechnung getragen werden, um neben den niedrigen Einkommensgruppen auch Haushalte mit einem mittleren Einkommen bei der Wohnungssuche unterstützen zu können.

  • Die Darlehenshöhe wird im 1. Förderweg 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, das sind maximal 2.925 Euro bzw. in den Universitätsstädten 3.075 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (der Zuschuss lag bisher bei maximal 850 Euro).
  • Im 2. Förderweg beträgt die Darlehenshöhe 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, also maximal 2.730 und in den Uni-Städten 2.870 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (bisher Zuschuss maximal 700 Euro).

"Die Tilgungsnachlässe von 35 Prozent im ersten und von 25 Prozent im zweiten Förderweg haben eine ganz ähnliche Wirkung wie Zuschüsse. Außerdem erlauben die Darlehnskonditionen – immerhin beträgt die Laufzeit 40 Jahre ganz ohne Zinsen – den Unternehmen mehr Flexibilität", erläuterte Pegel.

Mit der Dynamisierung der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben soll auf die Baupreisentwicklung und die Inflation reagiert und erreicht werden, dass die Förderung künftig weiterhin die Kosten angemessen ausgleicht. Im Zweijahresrhythmus können die zuwendungsfähigen Ausgaben an die Entwicklung des Baupreisindexes angepasst werden.

Auch für die Mieter seien die neuen Förderkonditionen von Vorteil, denn die Miet- und Belegungsbindung werde auf die Darlehenslaufzeit von 40 Jahren – bisher waren es 20 Jahre – ausgeweitet. "Außerdem werden wir dann im ganzen Land für die geförderten Wohnungen einheitliche höchstzulässige Mieten haben. Im 1. Förderweg 6 Euro und im 2. Förderweg 6,80 Euro pro Quadratmeter. Dem Wunsch der Wohnungswirtschaft folgend heben wir auch die Wohnflächengrenze für Einpersonenhaushalte auf 50 – bislang 45 – Quadratmeter an", so der Bauminister.

Nach der Richtlinie ist die Bereitstellung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Dachgeschoss-Ausbau, Wohngebäude-Aufstockung oder -anbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude förderfähig. Für den Mietwohnungsneubau sozial setzt das Land 2023 insgesamt etwa 47 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel ein. Mit dem in 2017 in Kraft getretenen Förderprogramm wurde bislang der Bau von 1.629 Wohnungen mit Fördermitteln von rund 88 Millionen Euro unterstützt.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier: www.lfi-mv.de/foerderfinder/wohnungsbau-sozial/
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 14. Februar 2023