Mehr Geld für den Katastrophenschutz in Sachsen

Mai 2019

Der Freistaat Sachsen erhöht seine jährlichen Zuwendungen für den Katastrophenschutz. Die hierfür geänderte Richtlinie über die "Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz (RL KatSZuwendungen)" wurde von Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller am 7. Mai 2019 unterzeichnet. Zuvor hat der Minister das Kabinett darüber informiert.

Die im Katastrophenschutz beteiligten Hilfsorganisationen erhalten die Fördermittel mit Wirkung zum 1. Januar 2019.

Folgende wesentliche Verbesserungen werden durch die neue Katastrophenschutz-Richtlinie umgesetzt:

  • Erhöhung (zum Teil Verdreifachung) der Pauschalen für die Übernahme der Trägerschaft einer Katastrophenschutzeinheit.
  • Einführung einer Führerscheinförderung. Die Zuwendung beträgt 1.000 Euro und kann für je zwei Helfer pro Einsatzzug im Jahr gewährt werden.
  • Erhöhung der Zuwendungen für Unterbringung und Unterhaltung der durch den Freistaat beschafften und den Hilfsorganisationen zur Nutzung überlassenen Katastrophenschutzfahrzeuge. So werden die Kosten für die Unterbringung und Unterhaltung eines Gerätewagens zukünftig mit 3.400 Euro (bisher 1.690 Euro) angesetzt.
  • Verbesserung der Zuwendungen für die Nachwuchsarbeit durch Anhebung des Fördersatzes von derzeit 70 Prozent auf 75 Prozent. Gleichzeitig wird der Maximalförderbetrag von 1.500 auf 2.500 Euro erhöht.
  • Die investiven Zuschüsse für Ausstattung werden ebenfalls von 70 auf 75 Prozent angehoben. Der Maximalförderbetrag wird von bisher 15.000 auf 20.000 Euro erhöht. Für die Anschaffung von Kraftfahrzeugen steigt er sogar auf 30.000 Euro.

Für diese Maßnahmen stehen jährlich insgesamt rund 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 800.000 mehr als bisher.

Hintergrund: In Sachsen engagieren sich derzeit rund 6.300 Helferinnen und Helfer ehrenamtlich beim Katastrophenschutz. Träger der Katastrophenschutz-einheiten sind die Landkreise, Kreisfreien Städte und private Hilfsorganisationen. Seit 2011 hat der Freistaat mehr als 30 Millionen Euro in die Ausstattung des Katastrophenschutzes investiert. Diese Maßnahme wird finanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium des Innern, Pressemitteilung vom 7. Mai 2019