Mehr Rechte für Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität im Eisenbahnverkehr

Mai 2023

Eisenbahnunternehmen und Bahnhofbetreiber sollen zukünftig eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität anbieten müssen, bei der diese ihren Bedarf an Hilfe beim Ein- und Aussteigen anmelden können. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT Drs. 20/5628) verabschiedete der Verkehrsausschuss am 24. Mai 2023 in geänderter Fassung. Mit dem Gesetz wird das Allgemeine Eisenbahngesetz an die geänderte EU-Fahrgastrechteverordnung vom 29. April 2021 angepasst.

Die Deutsche Bahn AG betreibe mit der Mobilitätsservice-Zentrale zwar bereits eine solche Einrichtung, heißt es in der Gesetzesvorlage. Diese beruhe jedoch auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen den Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreibern. Durch die gesetzliche Grundlage werde die dauerhafte Existenz einer zentralen Anlaufstelle mit Abdeckung aller Eisenbahnen sichergestellt. Darüber hinaus sollen die Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen eine Form der barrierefreien elektronischen Kommunikation zur Verfügung stellen, um Anträge auf Fahrpreiserstattungen oder -entschädigungen entsprechend der EU-Verordnung einreichen zu können. Die von manchen Eisenbahnunternehmen geforderte Einsendung eines Papierformulars habe vielfach Kritik hervorgerufen und ist nach Auffassung der Bundesregierung "nicht mehr zeitgemäß".

Zusätzlich aufgenommen wird in den ursprünglichen Gesetzentwurf eine Verpflichtung für Eisenbahnverkehrsunternehmen, Pläne für die verstärkte und verbesserte Beförderung von Fahrrädern aufzustellen. In den Plänen muss eine angemessene Zahl an Fahrradstellplätzen gemäß der EU-Verordnung festgelegt werden. Die Pläne müssen von den Unternehmen im Internet veröffentlicht werden. Den entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen billigte der Verkehrsausschuss gegen die Stimmen der Unionsfraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion. Zudem sieht der Änderungsantrag vor, dass die Zuständigkeit für die Eisenbahnaufsicht im Bereich der Fahrgastrechte bei Schmalspurbahnen vom Eisenbahn-Bundesamt auf die Bundesländer rückübertragen wird. Diese Eisenbahnstrecken seien vom übrigen Eisenbahnsystem der Europäischen Union durch die Spurweite getrennt und verwendeten vielfach historische Technik, die Bestandsschutz habe, heißt es zur Begründung. Der Bau und Betrieb der Schmalspurbahnen bedürfe besonderer Vorschriften, die sich wesentlich von den Vorschriften für die regelspurigen Eisenbahnen unterscheide.

Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 24. Mai 2023