Mehr Unterstützung der Kommunen bei der Entwicklung von neuen Klimaschutz-Projekten

September 2020

Damit Kommunen angesichts der Corona-Pandemie im Klimaschutz handlungsfähig bleiben, will das Bundesumweltministerium das bestehende Beratungsangebot zum kommunalen Förderprogramm "Kommunalrichtlinie" ausbauen.

Bei der Antragstellung wird Personal benötigt, das in vielen Kommunen durch die Corona-Pandemie gebunden ist. Trotzdem sollen  möglichst viele Kommunen von den im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms verbesserten Förderbedingungen der Kommunalrichtlinie profitieren. Erstantragsteller können in Zukunft von einem Paten Schritt für Schritt persönlich durch den Antragsprozess begleitet werden. Ab dem 14. September 2020 finden wöchentliche Online-Sprechstunden zu wiederkehrenden Fragestellungen rund um die Beantragung von Fördermitteln statt. Auch die Telefonberatung wird ausgebaut. Mit den Maßnahmen zielt das Bundesumweltministerium darauf ab, Fördermittel für den Klimaschutz schnell und unkompliziert zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms wurden im August 2020 erhebliche Verbesserungen in Kraft gesetzt. Dazu zählen erhöhte Förderquoten sowie die zeitweise Absenkung des zu erbringenden Mindesteigenanteils. Finanzschwache Kommunen werden z. T. von der Pflicht zur Erbringung eines Eigenanteils befreit, in einigen Fällen wird eine Vollfinanzierung möglich. Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie können ganzjährig gestellt werden.

Fragen zur Antragstellung nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) per Telefon unter 030 20199 577 oder per E-Mail entgegen: ptj-ksi@fz-juelich.de. Bei allgemeinen Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU kostenlose Beratung an, telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail an: skkk@klimaschutz.de.

Weitere Informationen: www.klimaschutz.de/beratung
Quelle:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Pressemitteilung vom 7. September 2020