Wohnungswirtschaft und Gewerbeimmobilien | Öffentliches Immobilienmanagement
- Termin
- 10.02.2026 - 11.02.2026
- VA-Typ | Nr.
- Webinar | WB260413
Baden-Württemberg verlängert die Mietpreisbremse bis Ende 2026. Dies gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, bekannt. Die Entscheidung basiert auf einer aktualisierten Gebietskulisse, die 130 Kommunen umfasst (gegenüber derzeit 89 Städten und Gemeinden). Ein unabhängiges Gutachten des Hamburger Instituts FUB legte die Basis für diese Anpassung.
Alle Informationen zur aktuellen und zur künftigen Gebietskulisse finden Sie auf der Website des Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen unter folgendem Link: mlw.baden-wuerttemberg.de/mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt". Kriterien umfassen Wohnungsversorgungsgrad, Mietbelastungsquote und Mietpreisdifferenzen. Erfüllen Kommunen vier von fünf Kriterien, greift die Bremse: Mieten dürfen maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind Neubauten ab Oktober 2014. Die Mietpreisbremse existiert in Baden-Württemberg seit 2015 und wurde 2020 zuletzt verlängert.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 16. Dezember 2025