Mietrechtsnovelle 2013 in Kraft getreten

Mai 2013

Das Mietrechtsänderungsgesetz ist am 1. Mai 2013 in Kraft getreten. Eine Ausnahme bilden die Regelungen zur gewerblichen Wärmelieferung (Contracting) die erst zum 1. Juli 2013 in Kraft treten. In der Novelle geht es im Wesentlichen um Regelungen bei der energetischen Modernisierung von Wohnraum, die Förderung des Contractings, die Bekämpfung des Mietnomadentums, den Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und die Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen in stark nachgefragten Ballungsräumen (Quelle: BGBl. I 2013, S. 434).