Migrations- und Asylpaket: EU-Kommission schlägt EU-weite Liste sicherer Herkunftsländer vor

April 2025

Das im vergangenen Jahr verabschiedete Migrations- und Asylpaket tritt im Juni 2026 in Kraft. Die EU-Kommission hat nun vorgeschlagen, die Umsetzung von zwei Schlüsselelementen der Asylverfahrensverordnung vorzuziehen, um Asylanträge mit wenig Aussicht auf Erfolg schneller bearbeiten zu können. Unterstützend hat die Kommission eine erste EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten vorgeschlagen. Dazu zählen der Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. Die Anträge dieser Staatsangehörige könnten in einem beschleunigten Verfahren oder Grenzverfahren bearbeitet werden.

Vorziehen von Schlüsselelementen des Migrations- und Asylpakets

Die Kommission will folgende zwei Bestimmungen vorzeitig anwenden: 

  • Schwelle der Anerkennungsquote von 20 Prozent: Die Mitgliedstaaten können das Grenzverfahren oder ein beschleunigtes Verfahren auf Personen anwenden, die aus Ländern kommen, in denen durchschnittlich 20 Prozent oder weniger Antragstellern in der EU internationaler Schutz gewährt wird.
  • Sichere Drittstaaten und sichere Herkunftsstaaten können mit Ausnahmen benannt werden, die den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bieten, indem sie bestimmte Regionen oder klar identifizierbare Personengruppen ausschließen.

EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten

Die Kommission schlägt vor, eine erste EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten zu erstellen, die den Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien umfasst. Einige Mitgliedstaaten verfügen bereits über nationale Listen sicherer Herkunftsstaaten. Eine EU-Liste wird diese ergänzen und eine einheitlichere Anwendung des Konzepts unterstützen, das es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Asylanträge von Staatsangehörigen aus den in der Liste aufgeführten Ländern in einem beschleunigten Verfahren zu bearbeiten, da deren Anträge wahrscheinlich keine Aussicht auf Erfolg haben.

Die Kommission ist auch der Ansicht, dass die EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich die Kriterien für die Einstufung als sichere Herkunftsländer erfüllen, da sie im Rahmen ihres EU-Beitritts auf die Stabilität von Institutionen hinarbeiten, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die Achtung und den Schutz von Minderheiten gewährleisten. Ein Beitrittskandidat würde nur unter bestimmten Umständen ausgeschlossen: willkürliche Gewalt in Konfliktsituationen, vom Rat beschlossene Sanktionen gegen dieses Land oder eine EU-weite Anerkennungsquote von mehr als 20 Prozent für Asylbewerber.

Der Vorschlag der Kommission stützt sich auf eine Analyse der EU-Asylagentur und andere Quellen, darunter Informationen der Mitgliedstaaten, des UNHCR und des EAD.

Die EU-Liste der sicheren Herkunftsstaaten kann im Laufe der Zeit erweitert oder überarbeitet werden. Länder können auch von der Liste gestrichen werden, wenn sie die Kriterien für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat nicht mehr erfüllen. 

Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat stellt keine Garantie für die Sicherheit aller Staatsangehörigen dieses Landes dar. Die Mitgliedstaaten müssen jeden Asylantrag einzeln prüfen, unabhängig davon, ob eine Person aus einem sicheren Herkunftsland kommt oder nicht.

Nächste Schritte

Es ist nun Sache des Europäischen Parlaments und des Rates, sich auf diesen Vorschlag zu einigen.

Quelle/Weitere Informationen: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung vom 16. April 2025

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