Am 29. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett die gesetzliche Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 beschlossen (Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums). In einem weiteren Schritt wird der Mindestlohn ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigen. Er steigt damit zunächst um 8,42 Prozent und im Folgejahr um weitere 5,04 Prozent – insgesamt also um 13,88 Prozent. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025.
Wie sich diese Mindestlohn-Anhebung auf die Tariftreue- und Vergaberegelungen in einigen Bundesländern auswirkt, thematisiert ein lesenswerter Beitrag im cosinex blog Vergaberecht & Öffentlicher Einkauf auf blog.cosinex.de.