Ministerrat beschließt Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg

November 2020

Das Landeskabinett Baden-Württemberg hat am 3. November 2020 den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Abfallrechts beschlossen und zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Damit kann das Parlament den Entwurf Mitte November in der ersten Lesung beraten und noch in diesem Jahr verabschieden.

Durch das Gesetz soll die Kreislaufwirtschaft im Land weiter modernisiert werden. Dazu gehört ein verstärkter Einsatz von Recycling-Baustoffen. Mit der Neuordnung des Abfallrechts komme das Land seiner Verantwortung für die Umwelt, das Klima und die Gesundheit der Menschen nach, erklärte Umweltminister Franz Untersteller. Es spare gleichzeitig viel Geld. Mit dem Gesetz könnten die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und Verwaltung im Land jährlich rund 23,5 Millionen Euro einsparen.

Verstärkte Verwendung von Recycling-Baustoffen
Den Schwerpunkt in der Neuordnung des Abfallrechts bildet das Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz. Darin ist unter anderem vorgesehen, die öffentliche Hand im Rahmen ihrer Vorbildfunktion zum verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen zu verpflichten. "Damit steht die Verwendung von Recycling-Baustoffen erstmals gesondert im Gesetz drin", sagte Untersteller: "Wir hoffen, dass wir so die Markteinführung vorantreiben können."

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, Bau- und Abbruchabfälle besser zu verwerten oder sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Land setzt hier auf den sogenannten Erdmassenausgleich. "Statt den Bodenaushub beim Bau auf Deponien zu bringen, ist es natürlich ökologisch und ökonomisch sehr viel effizienter, ihn vor Ort zu belassen und zu verwenden", erläuterte Umweltminister Untersteller. Das spare sowohl Deponiekapazitäten als auch Kosten. Insbesondere die Wirtschaft profitiere davon mit jährlichen Einsparungen von knapp 10 Millionen Euro. Dazu müssten nur die Straßen- und Gebäudeniveaus im Bauplan etwas angehoben werden.

Kreislaufwirtschaftsgesetz löst Abfallgesetz ab
Da der Bund das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes an die Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union anpassen muss, wird nun auch das baden-württembergische Abfallrecht aktualisiert. Dafür wird das bisherige Landesabfallgesetz durch ein Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz abgelöst. In diesem Zusammenhang sollen die landesrechtlichen Regelungen auch mit neuen kreislaufwirtschaftlichen Erkenntnissen und Erfordernissen in Einklang gebracht werden. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 3. November 2020