Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans für Sachsen-Anhalt beschlossen

März 2022

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat heute beschlossen, den Landesentwicklungsplan (LEP) neu aufzustellen. Der derzeit gültige LEP 2010 trat am 12. März 2011 in Kraft. Seitdem haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Landes in vielen Bereichen grundlegend verändert.

"Angefangen bei der demografischen Entwicklung über Klima- und Strukturwandel bis hin zur Energiewende und der zunehmenden Digitalisierung in allen Lebensbereichen – wir stehen heute vor ganz anderen Herausforderungen als noch vor zehn Jahren. Unter diesen veränderten Rahmenbedingungen müssen neue Strategien zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung entwickelt werden", erklärte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, in Magdeburg nach der Kabinettssitzung.

Einen wichtigen Aspekt bei der Neuaufstellung des LEP stelle die Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten öffentlichen Stellen dar, sagte die Ministerin. Eine frühzeitige und umfassende Mitwirkung sei im Interesse aller. "Der neue LEP soll zum Ende der Legislaturperiode vorliegen. Das ist ein sehr ambitioniertes Ziel und erfordert die Mitwirkung und den Einsatz aller Beteiligten", hob Hüskens abschließend hervor.

Nach den Worten der Ministerin werden nun in einem ersten Schritt Kommunen, öffentliche Planungsträger, Verbände und Vereinigungen aufgefordert, ihre eigenen Vorstellungen und Maßnahmen mitzuteilen, die für die Aufstellung des LEP von Bedeutung sein können.

Zu den Schwerpunkten der Neuaufstellung des LEP gehören

  • die zukunftsfähige Weiterentwicklung des Zentrale-Orte-Systems in Sachsen-Anhalt als Grundstein zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, für die Sicherung und Entwicklung von Einrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung sowie für die Stärkung des ländlichen Raums als Wohn- und Wirtschaftsstandort,
  • die Gestaltung der Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen des demografischen Wandels, des Bedarfs an Wohn- und Gewerbeflächen sowie der Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz in den Städten und Gemeinden,
  • Klimaschutz und Klimaanpassung, das heißt die Entwicklung raumordnerischer Ansätze, die zum Erreichen der Klimaschutzziele sowie zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels beitragen. Mit dem neuen Landesentwicklungsplan sind z.B. Maßnahmen zum Hochwasser- bzw. Starkregenmanagement, zum Bodenschutz, zum Schutz der Wälder und zum Waldumbau zu berücksichtigen.
  • die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, als Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende. Aufgabe des Landesentwicklungsplanes wird es sein, die Errichtung von Windkraft- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen unter der Prämisse des Schutzes von Natur und Landschaft, dem Erhalt des Landschaftsbildes sowie der Sicherung der Land- und Forstwirtschaft zu steuern.
  • der Schutz und die Nutzung des Freiraums, die landesplanerischen Handlungserfordernisse liegen insbesondere in den Bereichen Hochwasserschutz, Rohstoffsicherung sowie Land- und Forstwirtschaft. Für den Freiraum gilt es, Ziele zu formulieren, die all diese Ansprüche miteinander in Einklang bringen.

Quelle/Weitere Informationen: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung vom 8. März 2022