Mit der neuen Beschäftigungsverordnung steht auch die Liste der Berufe fest, in denen Absolventen von Ausbildungsberufen aus Staaten außerhalb der EU Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben.
Nach der "Blauen Karte EU" für Hochqualifizierte, der verbesserten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und leichteren Einstiegschancen für Studierende aus Nicht-EU-Staaten ist dies ein weiterer wichtiger Schritt, um Beschäftigten aus Drittstaaten den unkomplizierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und mit qualifizierter Zuwanderung den Fachkräftebedarf der deutschen Wirtschaft zu decken, so das BMWi. Quelle: Pressemitteilung des BMWI vom 22. Juli 2013
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