Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft!

Juni 2021

Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die bisherigen Förderprogramme für energetische Maßnahmen im Gebäudebereich – CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) werden durch die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) ersetzt.

Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt. Die Förderrichtlinie BEG EM wurde am 30. Dezember 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die BEG WG und BEG NWG sind am 1. Februar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden:

Die BEG EM ist bereits im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestartet. Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante starten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab 1. Juli 2021. Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.

Alle Richtlinien zur BEG sind auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht. Hier finden sich zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ) Quelle/Weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Überblickseite zum BEG, Stand: 8. Juni 2021

Webinar zum Thema

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft – umfassende Neuregelungen für Wohn- und Nichtwohngebäude (WB210546)
Zeit:      03.09.2021 Online