Die EU-Kommission hat die EU-Schwellenwerte für die Jahre 2026 bis 2027 veröffentlicht. Diese Schwellenwerte (ohne Umsatzsteuer) gelten für alle Vergabeverfahren ab dem 1. Januar 2026:
Klassische öffentliche Auftraggeber:
- 5.404.000 Euro für Bauaufträge
- 216.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge | 140.000 Euro für oberste und obere Bundesbehörden
- 750.000 Euro für Soziale und anderen besondere Dienstleistungen*)
Konzessionen:
5.404.000 Euro
Sektorenauftraggeber:
- 5.404.000 Euro für Bauaufträge
- 432.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge
- 1.000.000 Euro für Soziale und anderen besondere Dienstleistungen *)
Verteidigungsbereich:
- 5.404.000 Euro für Bauaufträge
- 432.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge
*) Eine Anpassung der Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgt nicht.
Quelle/Weitere Informationen: Amtsblatt der Europäischen Union vom 23. Oktober 2025, delegierte Verordnungen der Kommission vom 22. Oktober 2025 (EU) 2025/2150, 2025/2152 und 2025/2151