Neue Förderrichtlinie für Wohnraummodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern

Oktober 2021

Noch in diesem Jahr tritt eine neue Förderrichtlinie für die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft.

Gefördert werden nach der neuen Richtlinie bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen, selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen, wenn der Eigentümer bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Das können Vorhaben sein, mit denen der Gebrauchswert erhöht, Energie- und Wasser eingespart, Barrieren verringert, Smart-Home-Komponenten integriert oder Lademöglichkeiten für Elektroautos geschaffen werden.

Es können zinslose Darlehen von bis zu 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt werden, maximal 104.000 Euro. Außerdem kann ein Tilgungsnachlass von 25 Prozent in Anspruch genommen werden. Für die Dauer der Darlehenslaufzeit (33 Jahre) sind je Förderobjekt an einigen Wohnungen Miet- und Belegungsbindungen zu begründen. Während der Bindungsdauer können diese Wohnungen dann nur Haushalten überlassen werden, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Diese Einkommensgrenzen reichen seit der letzten Überarbeitung dieser Regeln 2019 bis weit in die mittleren Einkommensgruppen hinein. Bearbeitungs- und Verwaltungskosten werden nicht erhoben.

Die Richtlinie tritt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich Mitte November in Kraft. Informationen und Antragsformulare werden zeitgleich über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern erhältlich sein und die neue Richtlinie auch auf der Webseite des Bauministeriums veröffentlicht.

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 29. Oktober 2021