Das neue Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 21. März 2013 enthält eine Reihe von Regelungen, die die Gewässerunterhaltung betreffen und zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. So wird
Darüber hinaus unterliegt die Rechtsprechung zur Umlage der Verbandsbeiträge durch die Gemeinden und zur Gewässerunterhaltung allgemein einem stetigen Wandel.