Neue Regelungen zur Gewässerunterhaltung ab 1. Januar 2015!

Juli 2014

Das neue Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 21. März 2013 enthält eine Reihe von Regelungen, die die Gewässerunterhaltung betreffen und zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. So wird


  • die Beitragspflicht für die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung eingeführt und
  • der Einwohnermaßstab bei der gemeindlichen Umlage der Verbandsbeiträge durch einen Grundsteuer bezogenen Faktor ersetzt.


Darüber hinaus unterliegt die Rechtsprechung zur Umlage der Verbandsbeiträge durch die Gemeinden und zur Gewässerunterhaltung allgemein einem stetigen Wandel.