Neuer Luftreinhalteplan für Berlin

August 2019

Die Grenzwerte für Partikel PM 10 (Feinstaub) konnten seit 2015 eingehalten werden. Ein Schwerpunkt des jetzigen Luftreinhalteplans bilden deshalb die Anstrengungen, die Stickstoffdioxid-Emissionen zu vermindern. Aufgrund der anhaltenden Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für NO2 wurde das Land Berlin am 9. Oktober 2018 vom Verwaltungsgericht Berlin verurteilt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Grenzwerte bis Ende 2020 einzuhalten. Das Gericht hat das Land Berlin auch verurteilt, Durchfahrtverbote für Dieselfahrzeuge zu verhängen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.

Quelle/Weitere Informationen: Berliner Senatskanzlei, Pressemitteilung vom 23. Juli 2019