Das "Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten" (BauProdAnpG) vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2012, S. 2449) tritt nun vollumfänglich zum 01.07.2013 in Kraft. Mit dem Gesetz werden das Bauproduktengesetz und damit einhergehende Rechtsvorschriften an die Bauproduktenverordnung der Europäischen Union angepasst. Die Verordnung löst die bisher geltenden Rechtsvorschriften der Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG aus dem Jahre 1988 ab. Zum Gesetz