Neues Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten

Dezember 2022

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechtes gebilligt. Das Gesetz wurde am 30. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl Teil I 2022, Nr. 57, S. 2847-2851) verkündet und ist zum 31. Dezember 2022 in Kraft getreten.


Bundestag beschließt neues Chancen-Aufenthaltsrecht

Dezember 2022: Langjährig geduldete Ausländer sollen künftig mehr Chancen zum Erhalt eines Bleiberechts in Deutschland erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts (BT Drs. 20/3717) verabschiedete der Bundestag am 2. Dezember 2022 in modifizierter Fassung.

Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen beschloss das Parlament zudem ein von den Koalitionsfraktionen vorgelegtes Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahrenund Asylverfahren (BT Drs. 20/4327) in geänderter Fassung. Es sieht eine Vereinheitlichung der asylrechtlichen Rechtsprechung vor, die ebenso wie weitere prozessuale Änderungen zu einer Beschleunigung der Gerichtsverfahren führen soll. Zudem sollen die Regelüberprüfung von Asylbescheiden gestrichen werden und Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zukünftig nur noch anlassbezogen erfolgen, um dadurch die Kapazitäten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) besser zu nutzen.

Chancen-Aufenthaltsgesetz
Das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen erhalten, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Ihnen soll damit ermöglicht werden, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis.

Profitieren sollen davon nur Ausländer, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Straftäter sollen vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen.

Bleiberecht für gut integrierte junge Menschen
Ferner sieht das Gesetz vor, bestehende Bleiberechtsregelungen so anzupassen, dass mehr Menschen davon profitieren können. Danach sollen gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen. Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten sollen gewürdigt werden, indem ihnen künftig nach sechs Jahren  oder schon nach vier Jahren bei Zusammenleben mit minderjährigen Kindern  ein Bleiberecht eröffnet wird. Die Voraufenthaltszeiten werden damit um jeweils zwei Jahre reduziert.

Zudem sollen bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet werden, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Familiennachzug zu drittstaatsangehörigen Fachkräften wird laut Gesetzentwurf erleichtert, indem für nachziehende Angehörige das Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerbern im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen. Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftätern und Gefährdern durchgesetzt werden. Dazu werden bei diesen Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft erleichtert.

Änderungen im Ausschuss
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah ursprünglich eine Gültigkeitsdauer des Chancen-Aufenthaltsrechts von einem Jahr vor sowie den 1. Januar 2022 als Stichtag für die Anspruchsberechtigten.
Mit dem angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde dieser Stichtag auf den 31. Oktober 2022 verschoben und die Gültigkeitsdauer des Chancen-Aufenthaltsrechts auf 18 Monate verlängert.
Quelle/Weitere Informationen: Deutscher Bundestag, Dokumente, 2. Dezember 2022