Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat am 12. November 2025 die Novelle des Denkmalschutzgesetzes beschlossen – die erste seit 19 Jahren. Mit der Novelle wird der Denkmalschutz digital, ökologisch und sozial weiterentwickelt.
Fünf Punkte der Gesetzesnovelle sollen besonders zu einer modernen Grundlage für den Denkmalschutz im Land beitragen:
- Verfahrensvereinfachung und Bürokratieabbau: Mit der Novelle werden Verfahren vereinfacht, Fristen verkürzt und digitale und verlässliche Prozesse geschaffen, die sowohl den Denkmalschutzbehörden als auch den Antragstellern zugutekommen. Zum Beispiel sorgt eine künftig zentral geführte Denkmalliste beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) für mehr Transparenz und eine verlässliche Datenbasis, die für alle von Vorteil ist.
- Stärkung der Verantwortung vor Ort: Denkmalschutz lebt von der Nähe zur Region. Deswegen wird künftig die Verantwortung vor Ort gestärkt, insbesondere durch die Möglichkeit von Verwaltungsvereinbarungen zwischen den unteren Denkmalschutzbehörden und dem LAKD. Dies verkürzt die Wege und erhöht die Effizienz.
- Bekenntnis zum UNESCO-Welterbe: Die Welterbestätten in Wismar, Stralsund und Schwerin sind nicht nur kulturhistorische Schätze, sondern auch bedeutende Symbole für die internationale Anerkennung Mecklenburg-Vorpommerns. Ihr Erhalt ist daher von besonderer Bedeutung und wird durch dieses Gesetz ausdrücklich gestärkt.
- Berücksichtigung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Denkmalschutz ist der beste Klimaschutz. Ein 200 Jahre altes Haus ist ein Paradebeispiel für Nachhaltigkeit – durch den Erhalt solcher Bauten werden Ressourcen und CO₂-Emissionen eingespart. Diese Verbindung zwischen Kulturerhalt und Klimaschutz wird durch das neue Gesetz noch stärker gefördert. Gleichzeitig wird in dem Gesetz Klarheit für die Eigentümer hergestellt über den Umgang mit den Belangen der energetischen Verbesserungen und der Klimaanpassung. So wird es künftig einfacher möglich sein, auf denkmalgeschützten Gebäuden Photovoltaikanlagen zu errichten. "Denkmalschutz und Klimaschutz widersprechen sich nicht", sagte Kulturministerin Bettina Martin . "Das neue Denkmalschutzgesetz schafft die Voraussetzungen, dass beides in Einklang zueinandersteht."
- Berücksichtigung der Barrierefreiheit: Die Denkmale in Mecklenburg-Vorpommern müssen allen Menschen zugänglich sein. Barrierefreiheit ist kein Widerspruch zum Denkmalschutz, sondern ein Ausdruck einer offenen und inklusiven Gesellschaft. Daher wird sie nun als berechtigtes Interesse ausdrücklich im Gesetz verankert.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 12. November 2025 / Gesetzesnovellierung Denkmalschutzgesetz in der Parlamentsdatenbank Mecklenburg-Vorpommern