Das Gaststättenrecht ist im Umbruch. Nachdem bereits in den vergangenen Jahren eine Reihe von Problembereichen kontrovers diskutiert wurden, so etwa das Zusammenspiel zwischen dem Bau- und Gaststättenrecht, die Prostitution in Gaststätten, die Einrichtung von Swingerclubs, die Lockerung der Sperrzeitregelungen und der Immissionsschutz hat der Gesetzgeber nunmehr ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen (GVBl. S. 50), nachdem die Kompetenz zum Erlass entsprechender Vorschriften in die Hände der Landesgesetzgeber gelegt wurde.
Wesentliche Änderung ist der Wegfall der bisherigen Erlaubnispflicht. Eine Folge der so genannten Deregulierung ist, dass die Gewerbetreibenden sich selbständig an die verschiedenen Fachbehörden in Stadt und Landkreis wenden müssen, um notwendige Informationen und Genehmigungen zu erhalten. Hessisches Gaststättengesetz vom 28.03.2013