Neues Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz für Baden-Württemberg verabschiedet

Februar 2023

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 1. Februar 2023 das neue Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (Gesetzentwurf vom 13.12.2022 und Stellungnahmen, LT-Drs. 17/374) verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg aus dem Jahr 2013, das in den Jahren 2020 und 2021 novelliert wurde, fortentwickelt.

Mit der Fortentwicklung wird unterstrichen, dass mit voranschreitendem Klimawandel die ambitionierten Bemühungen beim Klimaschutz stärker als bislang auch noch um Maßnahmen zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels ergänzt werden müssen.

Mit dem Gesetz entspricht das Land dabei den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Staatsziel Umweltschutz im Grundgesetz neben dem Bund auch die Länder zum Klimaschutz verpflichtet und "die Klimaschutzziele des Bundes ohne Durchführungsmaßnahmen und eigene Gesetzgebung in den Bundesländern gar nicht zu erreichen" sind. Ergänzend zum Klimaschutz ist nach dem Gericht die Klimawandelanpassung sicherzustellen.

Zentrales Element des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes sind die Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2040. Sie geben die Richtung für die Klimapolitik des Landes vor. Das 2030-Ziel wird nun auch für einzelne Sektoren wie zum Beispiel die Energiewirtschaft, die Industrie oder den Verkehr durch "Sektor-Ziele", also konkrete Einsparvorgaben beim Treibhausgasausstoß, handhabbar gemacht. Um diese Ziele zu erreichen, wurde das Instrument des "Klima-Maßnahmen-Registers" entwickelt, in dem die Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz des Klimas einheitlich, übergeordnet und fortlaufend geführt werden.

Mit einem regelmäßigen Monitoring überprüft die Landesregierung die Erreichung der Klimaschutzziele. Falls sich abzeichnet, dass diese nicht erreicht werden, beschließt die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen.
Daneben enthält das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz auch konkrete Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere die kommunale Wärmeplanung und die Pflicht, auf neugebauten Gebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaikanlagen zu installieren.

Das Gesetz richtet sich mit einer allgemeinen Verpflichtung zum Klimaschutz an alle Bürgerinnen und Bürger sowie mit besonderen Regelungen an das Land, die Kommunen und die Wirtschaft.

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 1. Februar 2023


Baden-Württemberg: Kabinett gibt Klimaschutzgesetz für Anhörung frei

September 2022: Der baden-württembergische Ministerrat hat am Dienstag, den 20. September 2022, die zweite Weiterentwicklung des landeseigenen Klimaschutzgesetzes beschlossen und zur sechswöchigen Verbändeanhörung freigegeben. "Klimaschutz und Klimawandelanpassung sind keine Themen, die nur das Umweltministerium, sondern die gesamte Landesregierung betreffen", bekräftigten Ministerpräsident Kretschmann und Ministerin Walker: "Daher werden zahlreiche Änderungen in verschiedenen Fachgesetzen vorgeschlagen, wie beispielsweise in der Landesbauordnung, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu vereinfachen oder in der Gemeindeordnung, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, weitergehende Anforderungen bei der Wärme- und Energiewende festzusetzen."

Klimaneutralität bis spätestens 2040
Ministerpräsident Kretschmann hob hervor, dass man sich bereits im vergangenen Jahr ambitionierte Ziele gesetzt habe: Gesetzlich im Klimaschutzgesetz verankert, wolle man die Treibhausgase um mindestens 65 Prozent bis 2030 reduzieren und Klimaneutralität bis spätestens 2040 erreichen. Dies sei nur der erste Schritt gewesen, um den Klimaschutz im Land weiter zu stärken: "Mit den vorgesehenen Änderungen zu einem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz soll das novellierte Klimaschutzgesetz neben dem Klimaschutz auch den verstärkten Anforderungen an die Anpassung an den Klimawandel gerecht werden", so Kretschmann.

Klimaschutzministerin Walker war wichtig, dass das Klimaschutzgesetz weiterentwickelt und an die neue Energiewelt angepasst worden ist. "Wir hatten schon das modernste und umfassendste Klimaschutzgesetz in ganz Deutschland mit einer Menge von wirksamen Maßnahmen wie der kommunalen Wärmeplanung und der Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen." Und jetzt sei die Landesregierung noch einen Schritt weitergegangen, fügte Walker hinzu, wie zum Beispiel mit der rechtlichverbindlichen Einführung von Sektorzielen, um in Industrie, Gebäude, Landwirtschaft oder Verkehr konkrete Mengen von Treibhausgasen einzusparen. "Das hat kein anderes Bundesland so im Klimaschutzgesetz stehen", sagte die Umweltministerin. Sie hoffe, dass die Novelle des Klimaschutzgesetzes noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden könne.

Die wesentlichen Neuerungen im Klimaschutzgesetz

  • Gesetzliche Verankerung von Sektorzielen.
  • Einführung eines Kohlenstoffdioxid(CO2)-Schattenpreises in der Landesverwaltung in Höhe von 201 Euro (angelegt an Berechnungen des Umweltbundesamts).
  • Klimavorbehalt bei Förderprogrammen des Landes.
  • Photovoltaik-Pflicht auf landeseigenen Gebäuden.
  • Ermächtigungsgrundlage für Kommunen zum Anschluss und zur Benutzung von erneuerbaren Energien.
  • Änderung des Denkmalschutzgesetzes (um den Ausbau von Erneuerbaren Energien zu erleichtern).
  • Zehn-Prozent-Prozessschutz im Staatswald.

Downloads auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg:

Quelle/Weitere Informationen: Umweltministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 20. September 2022