Vergabe- und Bauvertragsrecht
- Termin
- 30.06.2025 - 01.07.2025
- Ort | Bundesland
- Hamburg | Hamburg
- VA-Typ | Nr.
- Präsenzveranstaltung | SH250800
Das Niedersächsische Landeskabinett hat am 25. März 2025 einen Entwurf zur Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) vorgelegt, der die Vergabe öffentlicher Aufträge an tarifgebundene Unternehmen verbindlich vorschreibt. Unternehmen müssen künftig bei der Angebotsabgabe erklären, dass sie tarifliche Mindestlöhne zahlen, die auf Basis repräsentativer Branchentarifverträge per Rechtsverordnung festgelegt werden. Zur Überprüfung wird eine Landeskontrollstelle eingerichtet, die stichprobenartig und anlassbezogen kontrolliert. Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird zudem ein fingierter Betriebsübergang vorgeschrieben, um Arbeitsverhältnisse bei Betreiberwechseln zu schützen.
Parallel dazu soll die Wertgrenzenverordnung angepasst werden. Die Direktauftragsgrenzen werden von bisher 1.000 Euro (Liefer- und Dienstleistungen) bzw. 3.000 Euro (Bauleistungen) auf einheitlich 20.000 Euro angehoben. Für Schulen steigt die Grenze sogar auf 100.000 Euro, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren und eine schnellere Vergabe kleinerer Aufträge zu ermöglichen.
Quelle/Weitere Informationen: Niedersächsische Staatskanzlei, Pressemitteilung vom 25. März 2025