Niedersachsen: Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen

März 2024

Das Kabinett der Niedersächsischen Landesregierung hat am 19. März 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Damit sollen wichtige Weichenstellungen für die Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren in Niedersachsen vorgenommen werden. Der Gesetzentwurf soll in der April-Sitzung des Niedersächsischen Landtages erstberaten werden können.

Nach den Ergebnissen der Strukturkommission "Niedersachsen stellt sich den Herausforderungen der Zukunft des Brandschutzes" ist eine weitere Verbesserung der Feuerwehren im Katastrophenschutz und hier insbesondere die Ausstattung der Kreisfeuerwehrbereitschaften dringend geboten, um der stetigen Zunahme überörtlicher Einsatzlagen gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund hält die Landesregierung es für erforderlich, die Investitionen in den überörtlichen Brandschutz deutlich zu erhöhen. Zu diesem Zweck sollen im Zuge der Novelle des Brandschutzgesetzes Haushaltsmittel des Landes in Höhe von rund 8,8 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus werden zusätzliche Landesmittel durch die Änderung der Verteilung des Feuerschutzsteueraufkommens generiert. Diese Mittel sollen für die zentrale Beschaffung von Fahrzeugen für den überörtlichen Brandschutz verwendet werden, insbesondere für Löschgruppenfahrzeuge für den Katastrophenschutz (LF KatS).

Diese Fahrzeuge sollen nach der Beschaffung durch das Land den Kreisfeuerwehrbereitschaften zur Verfügung gestellt und von den Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Brandschutzaufgaben mitgenutzt werden können. Insofern wird die Verwendung der zusätzlichen Mittel insbesondere den Gemeinden zugutekommen. Durch die zentrale Beschaffung einer größeren Anzahl von Fahrzeugen mit einem einheitlichen Ausstattungsgrad können im Vergleich zur Eigenbeschaffung von Fahrzeugen durch die Kommunen mit oftmals individuell voneinander abweichenden Ausstattungsmerkmalen wesentlich günstigere Einkaufskonditionen erzielt werden.

In dem Gesetzentwurf der Landesregierung wird darüber vorgeschlagen, Betreuerinnen und Betreuern von Kinder- und Jugendfeuerwehren bei einer Teilnahme an Zeltlagern beziehungsweise Freizeitmaßnahmen einen Freistellungsanspruch zu gewähren. Damit könnte ein weiterer wichtiger Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr geleistet werden. In den Kinder- und insbesondere den Jugendfeuerwehren werden die Kinder und Jugendlichen an die Aufgaben des Brandschutzes herangeführt. Sie stellen die wichtigste Möglichkeit der Nachwuchsgewinnung für die Freiwilligen Feuerwehren dar, ohne die die Sicherstellung des Brandschutzes in Niedersachsen zukünftig nicht möglich wäre.

Zudem soll mit der Novelle die Digitalisierung des Lehrgangsangebotes des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) – der zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtung des Landes für die Feuerwehr – weiter vorangetrieben werden. Hierzu sollen unter anderem die digitalen Lerninhalte ausgeweitet und die Lehrgangsverwaltung stärker vernetzt werden. Gerade im Bereich der theoretischen Wissensvermittlung soll künftig unter Berücksichtigung eines sich verändernden Lernverhaltens verstärkt auf digitale Inhalte gesetzt werden.

Der Gesetzesentwurf enthält, aufbauend auf den Handlungsempfehlungen der Strukturkommission, noch weitere wichtige Änderungsvorschläge. Unter anderem soll das Land zukünftig verpflichtend eine Feuerwehrbedarfsplanung aufstellen und fortschreiben. Auf Grundlage dieser Planung sollen zentrale Landeseinheiten, die nicht auf Ortsebene vorgehalten beziehungsweise von den Kommunen finanziert werden können, aufgestellt werden, beispielsweise zur Brandbekämpfung aus der Luft oder zur Vegetationsbrandbekämpfung.

Quelle/Weitere Informationen: Niedersächsische Landesregierung, Pressemitteilung vom 19. März 2024

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