Niedersachsen: Kabinett beschließt Erleichterungen im Vergaberecht für kleine Vereine

September 2025

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 23. September 2025 die Einbringung eines Entwurfs des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes in den Landtag beschlossen. Die geplante Novelle bringt deutliche Erleichterungen im Vergaberecht für kleine Vereine: Zukünftig müssen diese bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht mehr die strengen Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) beachten. Damit wird die Antragstellung auf EU-Fördermittel spürbar vereinfacht und der bürokratische Aufwand bei öffentlichen Vergaben deutlich reduziert. Vereine profitieren von einem vereinfachten Verfahren, sodass Fördermittel gezielter und schneller im ländlichen Raum eingesetzt werden können.

Quelle/Weitere Informationen: Niedersächsische Staatskanzlei, Pressemitteilung vom 23. September 2025

Veranstaltungsempfehlung

Termin
27.11.2025
Ort | Bundesland
Hannover | Niedersachsen
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | NS250803