Niedersachsen will Schaffung von Wohnraum erleichtern

Februar 2020

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 4. Februar 2020 hat das Land Niedersachsen den Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum (NESWoG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit dem Gesetz sollen für fünf Jahre mehrere bauordnungsrechtliche Anforderungen ausgesetzt werden. Damit soll die Schaffung von bezahlbarem Miet- und Eigentums­bau durch Umbau, Erweiterung und Umnut­zung von bestehenden Immobilien deutlich erleichtert werden.

Mit den Lockerungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, ist beabsichtigt, Baulücken schneller zu schließen. So sollen die Anforderungen an die Errichtung von Kinderspielplätzen, die Herstellung von Stellplätzen sowie die Barrierefreiheit in bestimmten Fällen ausgesetzt werden. Auch das Aufstocken von Gebäuden und der Ausbau des obersten Geschosses sollen erleichtert werden, für diese nachträglichen Maßnahmen soll auf den Einbau von Aufzügen verzichtet werden.

Die Anforderungen in der bestehenden Rechtslage sehen bisher vor, dass Kinderspielplätze oder Stellplätze für Fahrzeuge bei erheblicheren Um- oder bei Neubauvorhaben zu errichten sind. Nach Auffassung der Landesregierung schrecken derzeit auch die Anforderungen an die Barrierefreiheit viele Bauherren derzeit ab. Quelle/Weitere Informationen: Niedersächsische Landesregierung, Pressemitteilung vom 4. Februar 2020