Novelle der Kommunalrichtlinie tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft – neue Fördermöglichkeiten

November 2021

Mit der "Kommunalrichtlinie" unterstützt das Bundesumweltministerium (BMU) seit 2008 den Klimaschutz in Städten und Gemeinden. Die positiven Effekte sollen dabei weit über die CO2-Reduzierung hinausgehen. Die Lebensqualität vor Ort soll verbessert werden, gleichzeitig sollen die kommunalen Haushalte durch das Sinken der Energiekosten Entlastung erfahren. Rund 18.700 Projekte in mehr als 3.975 Kommunen haben bis Ende 2020 bereits von den Fördermöglichkeiten profitiert. Mit Fördergeldern von rund 820 Millionen Euro wurden Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro ausgelöst.

Das BMU hat nun die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) novelliert. Neue Förderschwerpunkte, insbesondere in Form personeller Unterstützung für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer sollen ab 1. Januar 2022 neue Anreize für kommunale Akteure schaffen, sich für den Klimaschutz vor Ort zu engagieren. Die neue Kommunalrichtlinie soll bis 31. Dezember 2027 gelten.

Neben den bekannten Förderschwerpunkten Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle in Bildungseinrichtungen wird künftig auch Personal in drei weiteren Bereichen bezuschusst:

  • Fachpersonal, das sich um die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements kümmert
  • Klimaschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren: Sie können beispielsweise auf Landkreisebene Klimaschutz in denjenigen Kommunen ermöglichen, für die aufgrund ihrer Größe kein eigenes Klimaschutzmanagement in Frage kommt.
  • Klimaschutzmanagerinnen und -manager für die Umsetzung von thematischen Fokuskonzepten (Mobilität, Wärme, Abfall)

Die novellierte Richtlinie soll neue passgenaue Fördermöglichkeiten wie Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen bieten. Neu ist auch, dass im Rahmen sogenannter Vorreiterkonzepte die ambitionierte Anpassung von Klimaschutzkonzepten an die neuen nationalen Klimaschutzziele bezuschusst wird, die vor 2017 entstanden sind. Darüber hinaus gewährt das Bundesumweltministerium Fördermittel für zusätzliche investive Maßnahmen, etwa in den Bereichen Abfall und Abwasser.

Antragsberechtigt für die neue Kommunalrichtlinie sind künftig auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine sowie Contractoren, die Klimaschutzprojekte im Auftrag für Kommunen umsetzen. Strategische Förderschwerpunkte (Beratungen, Konzepte und Personal) sind für alle Antragstellergruppen geöffnet. Noch bis Ende 2022 sind die zu erbringenden Eigenmittelanteile reduziert. Finanzschwache Kommunen profitieren auch weiterhin von erhöhten Förderquoten – bis hin zur Vollfinanzierung für ein Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und -management. Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.

Bei Fragen rund um die Fördermöglichkeiten berät das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenfrei telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de. Über alle wesentlichen Neuerungen informiert das SK:KK regelmäßig in Informationsveranstaltungen. Quelle/Weitere Informationen: Bundesumweltministerium, Pressemitteilung vom 28. Oktober 2021