Novelle des Hessischen Energiegesetzes im Landtag beschlossen – mehr Windkraft, Photovoltaik und energetische Gebäudesanierung

November 2022

Hessen will die Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben: Für alle landeseigenen Gebäude und für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen sind künftig Photovoltaik-Anlagen vorgeschrieben, Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohnern müssen kommunale Wärmepläne ausarbeiten, Vorgaben für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und Abstände von Wärmepumpen werden gelockert. Eine entsprechende Novelle des Hessischen Energiegesetzes (Gesetzentwurf, 05.07.2022) hat der Landtag am 16. November 2022 beschlossen.

Die Regelungen im Einzelnen:
Grundsätzlich soll ein Prozent der Landesfläche für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden. Damit wird erstmals ein Flächenziel für Photovoltaik formuliert. Um dieses Ziel zu erreichen,

  • müssen neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen sowie landeseigene Gebäude künftig mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden.
  • werden für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern die Mindestabstände zu den Nachbardächern deutlich reduziert. Das soll insbesondere die Installation auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften erleichtern.

Um die Genehmigung von Windkraftanlagen zu beschleunigen,

  • stellt das Gesetz klar, dass erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen
  • und verweist auf das neue Bundesgesetz, das vorgibt, dass bis Ende 2027 auf 1,8 Prozent und bis 2032 auf 2,2 Prozent der Landesfläche Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen sind. Hessen hat mit 1,9 Prozent als eines von nur zwei Bundesländern das Ziel für 2027 bereits jetzt erreicht.

Höhere Zuschüsse für energetische Modernisierung
Um den Gebäudebestand energieeffizienter zu machen,

  • sollen die Förderprogramme des Landes für die energetische Modernisierung von Gebäuden höhere Zuschüsse gewähren, wenn gesetzliche Mindeststandards übertroffen werden,
  • müssen Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohnern künftig kommunale Wärmepläne ausarbeiten und auf ihrer Grundlage ihre Wärmeversorgung und die damit verbundenen Infrastrukturen langfristig in Richtung Energieeffizienz, Klimaneutralität und Energieversorgungssicherheit weiterentwickeln. Das Land wird die Kommunen dabei finanziell unterstützen. "In Zukunft muss es selbstverständlich sein, dass beispielsweise die Abwärme von Rechenzentren etwa zur Wärmeversorgung von Gebäuden genutzt wird", sagte Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir Al-Wazir.
  • werden Wärmepumpen bis zu einer Höhe von zwei Metern und einer Länge von drei Metern künftig auf den grundsätzlich freizuhaltenden Abstandsflächen von Baugrundstücken zulässig sein. "Die bisherige Regelung ist von Behörden und Gerichten sehr unterschiedlich ausgelegt worden", sagte Al-Wazir. "Mit der Klarstellung sorgen wir für eine einheitliche Anwendung."

Ende September 2022 gab es in Hessen 1.166 Windkraftanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von rund 2.340 Megawatt; alleine in den ersten drei Quartalen des Jahres 2022 wurden 45 weitere Anlagen genehmigt. Außerdem waren rund 166.000 Photovoltaik-Anlagen in Betrieb – gut 17.400 mehr als zu Beginn des Jahres. Quelle/Weitere Informationen: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Pressemitteilung vom 17. November 2022