Novelliertes Nachbarrechtsgesetz in Kraft getreten

Februar 2014

Unter gewissen Voraussetzungen sind in Baden-Württemberg nun Außendämmungen auch bei Gebäuden möglich, die unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen. Zudem soll die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere von Photovoltaik- und Solaranlagen erleichtert werden. Die Verjährungsfristen für nachbarrechtliche Beseitigungsansprüche wurden von fünf auf zehn Jahre verlängert, soweit die Ansprüche höher wachsende Baumarten betreffen (Gesetz zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes, GBl Baden-Württemberg, S. 65-66). Quelle: Pressemitteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 11. Februar 2014