Novellierung des Bestattungsgesetzes beschlossen

März 2014

Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit den Stimmen aller Fraktionen die Änderung des Bestattungsgesetzes beschlossen. Insbesondere die Aufhebung der Sargpflicht aus religiösen Gründen kommt Muslimen und Juden entgegen. Sie sollen in Zukunft  Angehörige ihrer religiösen Riten entsprechend ohne Sarg bestatten können.

Die Änderung des bestehenden Bestattungsrechts war erstmals beim Runden Tisch Islam am 3. Mai 2012 Thema. Am 29. Januar 2014 wurde der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf zur Novellierung des Bestattungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Ministeriums für Integration vom 26. März 2014