NRW beschließt Reform des Integrations- und Teilhabegesetzes

November 2021

Der Landtag NRW hat die Reform des Teilhabe- und Integrationsrechts verabschiedet. Nach Auffassung der Landesregierung erhält Nordrhein-Westfalen damit ab 1. Januar 2022 das bundesweit modernste Integrationsrecht. Wichtige Standards in der Integrationspolitik würden damit gesetzt: die Optimierung der Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die Öffnung aller institutionellen Regelsysteme durch den Abbau von Zugangs- und Teilhabebarrieren sowie die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Gestärkt wird das flächendeckende Landesförderprogramm Kommunales Integrationsmanagement, das die kommunalen Integrationsprozesse unterstützt und alle Akteure vor Ort einbezieht. Alle Kreise und kreisfreien Städte sollen Menschen mit Einwanderungsgeschichte in einem personalisierten Case-Management fördern können. Dadurch soll das individuelle Potential bestmöglich gestärkt werden. Das Kommunale Integrationsmanagement ist auf Dauer angelegt und wird mit dem Gesetz rechtlich verankert und finanziell abgesichert.

Das Land will sich künftig auch stärker dem Handlungsfeld Antidiskriminierung widmen. Dazu gehört ein Beschwerdemanagement bei den obersten Landesbehörden sowie die Förderung von Beratungsstrukturen, Maßnahmen und Projekten für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. NRW will damit jeglichen Formen von Rassismus, Antisemitismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung noch entschiedener entgegentreten.

Mit dem reformierten Teilhabe- und Integrationsgesetz wird auch eine vereinfachte Bewilligung der Integrationspauschalen an die Kommunen möglich. Daneben wird vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie der Verwendungszeitraum der für 2019 ausgezahlten Mittel für Integrationsmaßnahmen in Höhe von 432,8 Millionen Euro bis Ende November 2022 verlängert.

Quelle/Weitere Informationen: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 25. November 2021