Vergabe- und Bauvertragsrecht
- Termin
- 09.06.2026
- VA-Typ | Nr.
- Webinar | WB260881
Vergabe- und Bauvertragsrecht
- Termin
- 16.12.2026 - 17.12.2026
- Ort | Bundesland
- Köln | Nordrhein-Westfalen
- VA-Typ | Nr.
- Präsenzveranstaltung | NW260800
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 21. April 2026 einen Gesetzentwurf zur Tarifentgeltsicherung bei öffentlichen Vergaben beschlossen. Künftig sollen nur noch Unternehmen Landesaufträge erhalten, die sich zur Zahlung branchenüblicher Tarifentgelte verpflichten. Das Gesetz soll Lohndumping verhindern, tarifgebundene Betriebe stärken und gleichzeitig durch digitale Prozesse bürokratiearm umgesetzt werden.
Die Regelung gilt für das Land Nordrhein-Westfalen und ihm unterstellte Körperschaften. Kommunen bleiben von den Neuerungen unberührt – für sie werden die bisherigen Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes in das neue Gesetz übertragen.
Die Tarifentgeltsicherung greift ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro bei Dienstleistungen und 100.000 Euro bei Bauleistungen. Erfasst werden Auftragnehmer sowie Nach- und Verleihunternehmen in Branchen, in denen öffentliche Aufträge häufig vergeben werden und untertarifliche Bezahlung den Wettbewerb verzerrt.
Ein digitales Portal soll Unternehmen die Abgabe von Verpflichtungserklärungen ermöglichen und Informationen sowie Unterstützung bieten. Die Kontrolle übernehmen die Deutsche Rentenversicherung Rheinland und Westfalen – bewusst werden vorhandene Kompetenzen genutzt, statt neue Behörden geschaffen.
Geprüft werden ausschließlich tarifungebundene Unternehmen, und zwar nur anlassbezogen. Tarifgebundene Betriebe sind von Nachweispflichten vollständig befreit. Der Gesetzentwurf konzentriert sich zudem ausschließlich auf die Entlohnung; andere Tarifbestandteile wie Urlaubsansprüche bleiben – anders als bei vergleichbaren Bundesregelungen – ausgeklammert. Da Unternehmen aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben zur Sozialversicherungsprüfung die erforderlichen Unterlagen ohnehin vorhalten müssen, entsteht kein zusätzlicher Dokumentationsaufwand.
Der Gesetzentwurf reagiert auf einen bundesweiten Trend: In den vergangenen zehn Jahren ist die Tarifbindung um neun Prozent gesunken. Bundesweit arbeiten nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen. Nordrhein-Westfalen liegt mit knapp über 50 Prozent zwar leicht darüber, verzeichnet aber ebenfalls einen deutlichen Rückgang – von 60 Prozent im Jahr 2018.
Flankierend zum Tarifentgeltsicherungsgesetz modernisiert die Landesregierung das Vergaberecht, um Investitionen aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan zu beschleunigen. Für Kommunen entfallen seit dem 1. Januar 2026 im Unterschwellenbereich alle landesrechtlichen Wertgrenzen – eine erhebliche Entlastung, da 75 Prozent aller öffentlichen Aufträge in NRW auf kommunaler Ebene vergeben werden.
Für die Landesverwaltung wurden die Schwellenwerte für Direktaufträge auf 50.000 Euro (Lieferungen und Dienstleistungen) beziehungsweise 100.000 Euro (Bauleistungen) angehoben. Dadurch entfällt für rund 75 Prozent aller Vergaben auf Landesebene künftig ein förmliches Vergabeverfahren.
Nach Verbändeanhörung und zweiter Kabinettbefassung wird der Gesetzentwurf nun in den Landtag eingebracht. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
Quelle: Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 28. April 2026
Weitere Informationen: Gesetzentwurf "Gesetz zur Sicherung von Tarifentgelten bei öffentlichen Vergaben in Nordrhein-Westfalen (Tarifentgeltsicherungsgesetz – TESG)" (PDF öffnet in neuem Fenster)