NRW-Kommunen erhalten 2,72 Milliarden Euro zum Ausgleich von Gewerbesteuermindererträgen

Dezember 2020

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen überweist 2,72 Milliarden Euro zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindererträgen an die Kommunen: Das Geld stammt zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Land. Am 9. Dezember erhielten die 396 Städte und Gemeinden dazu entsprechene Bescheide, am 14. Dezember 2020 erfolge die Auszahlung, so das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und das Ministerium der Finanzen.

Die Corona-Pandemie belaste derzeit alle staatlichen Ebenen – und im Speziellen auch die Kommunen. Neben zusätzlichen Ausgaben seien dafür insbesondere die wegen der schwierigen konjunkturellen Situation zurückgehenden Einnahmen aus der fiskalisch bedeutsamen Gewerbesteuer verantwortlich. Der auf die jeweilige Gemeinde entfallende Anteil an dem insgesamt zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag entspreche vereinfacht dargestellt ihrem Anteil an der Gesamtsumme aller Aufkommensrückgänge nach einem vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossenen Schlüssel. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die Verteilung der Ausgleichsmasse proportional zur Verteilung der Ausgleichsbedarfe erfolge. Gemeinden, deren maßgebliche Netto-Gewerbesteuer nach dem gesetzlichen Berechnungsmodus nicht geringer ausgefallen ist, würden eine Ausgleichsleistung auf Grundlage ihres Anteilswertes erhalten.

Über diese Hilfe hinaus stellt das Land den Kommunen in diesem Jahr durch das Gemeindefinanzierungsgesetz gut 12,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Hinzu kommt die dauerhafte Entlastung über die Kosten der Unterkunft, die in diesem Jahr rund eine Milliarde Euro zusätzlich in die kommunalen Kassen bringen wird. Auch investiert Nordrhein-Westfalen rund eine Milliarde Euro mehr in die Krankenhäuser, der Bund weitere 630 Millionen Euro. Zudem stellt das Land über seine Förderbank NRW.BANK weitere Unterstützungsprogramme bereit, um die Liquiditätsversorgung jeder einzelnen nordrhein-westfälischen Kommune in der aktuellen Krise zu gewährleisten. Quelle/Weitere Informationen: NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und das Ministerium der Finanzen, gemeinsame Pressemitteilung vom 9. Dezember 2020