NRW-Landtag verabschiedet Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz

November 2021

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 4. November 2021 den Entwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) sowie zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes verabschiedet. Damit bekommt Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland in Deutschland ein eigenes Gesetz, das den Rad- und Fußverkehr noch attraktiver machen soll.

Mit dem neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz wird per Gesetz festgeschrieben, dass jedes Jahr Rad- und Fußverkehr vom Land mit Geld gefördert wird.


Dazu gehören unter anderem folgende Eckpunkte:

Radvorrangnetz
Radverkehr soll stärker zum Pendlerverkehr werden. Dank E-Bikes sollen längere Pendlerstrecken auch auf dem Rad zurückgelegt werden können. Dafür wird ein durchgehendes Radwegenetz benötigt. Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz wird ein Radvorrangnetz vorgesehen, dessen Ausbau besonders gefördert werden soll.

Bedarfsplan für Radschnellverbindungen
Radschnellwege sind das Rückgrat des Radverkehrsnetzes. Um mehr Planungssicherheit und damit schnelleres Bauen von Radschnellwegen zu ermöglichen, wird im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz die Erstellung eines verbindlichen Bedarfsplans festgeschrieben. So können bestehende und auch zukünftige Planungen von Radschnellverbindungen erleichtert werden. Der Bedarfsplan wird vom Verkehrsministerium unter Einbindung von Straßen.NRW als Baulastträger und weiteren Akteuren erstellt, zum Beispiel Regionalräte oder Verbände.

Gleichrangigkeit im Straßenverkehr
Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz werden erstmals Rad- und Fußverkehr mit dem motorisierten Individualverkehr auf eine Stufe gestellt. So sieht das Gesetz attraktive und barrierefreie Gehwege vor. Ampelschaltungen sollen Fußgänger künftig gleichberechtigt zum Radverkehr und Motorverkehr berücksichtigen.

Vernetzung des Fahrrades
Im Gesetz wird die Förderung von Radstationen und Mobilstationen als Verknüpfungspunkt für verschiedene Verkehrsmittel, etwa Bus und Bahn, E-Scooter, On-Demand-Shuttles oder Leih-Räder, verbindlich festgeschrieben. Die Chancen der Digitalisierung sollen genutzt, das Rad mit anderen Verkehrsmitteln vernetzt werden, um es zu einem wesentlichen Bestandteil multimodaler Wegeketten zu machen.

Mehr Sicherheit durch gesetzliche Verpflichtung zur „Vision Zero“
Der Verkehrssicherheit soll im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz ein herausragender Stellenwert beigemessen werden. Die „Vision Zero“ – also das Bestreben, dass niemand im Straßenverkehr verunglückt – ist fest verankert. Die Förderung der Landesverkehrswacht wird zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. In den nächsten fünf Jahren sollen alle rund 600 landeseigenen Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Busse mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden. Die Ausstattung mit Abbiegeassistenten hat bereits begonnen. Auch das Verkehrssicherheitsprogramm des Landes erhält durch das Gesetz erstmals eine gesetzliche Grundlage.

Kommunale Unterstützung
Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz stärkt die Beratung der Kommunen. Die institutionelle Förderung der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen“ (AGFS) und des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ wird im Gesetz festgeschrieben.

Hintergrund
Die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ hatte sich im Jahr 2019 mit über 200.000 Unterstützern für die Einführung eines Gesetzes für Radfahrer stark gemacht. Daraufhin wurde die Landesregierung vom Landtag beauftragt, ein Gesetz zu erarbeiten, das sich an den Forderungen der Volksinitiative orientiert. Der Referentenentwurf des Gesetzes wurde im März 2021 durch die Landesregierung vorgestellt und im Juni in den Landtag eingebracht. Nach Befassung im Verkehrsausschuss erfolgte Anfang November 2021 die abschließende Lesung des neuen Gesetzes.

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Verkehr NRW, Pressemitteilung vom 4. November 2021