NRW: Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet

Februar 2022

Am 19. Februar 2022 ist ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten, das der Landtag von Nordrhein-Westfalen zuvor am 26. Januar 2022 in zweiter Lesung nach einem Entwurf der Landesregierung verabschiedet hatte. Die Gesetzesnovelle ersetzt das bisherige Landesabfallgesetz. Es soll den Wandel von einer linearen Abfallwirtschaft zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft weiter vorantreiben. Bei öffentlichen Ausschreibungen müssen Nachhaltigkeitskriterien eingehalten werden, generell soll der Einsatz von Rezyklaten deutlich erhöht werden.

"Um deutlich zu machen, dass der Kreislaufwirtschaft die Gegenwart und Zukunft gehört, haben wir das Landesabfallgesetz in Landeskreislaufwirtschaftsgesetz umbenannt. Die Neuregelung unterstreicht die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und ist ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung – auch für künftige Generationen", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. "Gleichzeit bewahren geschlossene Stoffkreisläufe etwa bei Baustoffen wertvollen Deponierraum. Dies schont auch die Flächen in unserem dicht besiedelten Land."

Fortan müssen unter anderem im Rahmen öffentlicher Aufträge sogenannte Rezyklate gegenüber Primärmaterialien bevorzugt werden. Das Beschaffungsvolumen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen betrage jährlich circa 50 Milliarden Euro. Die Landesbehörden könnten mit einer gezielten Nachfrage einen Innovationsschub anstoßen, der zu neuen, nachhaltigeren Produkten oder Dienstleistungen führt, so die Ministerin.

Eine besondere Bedeutung komme dem Baubereich zu: Zum einen würden erhebliche Mengen an natürlichen Ressourcen genutzt, zum anderen fielen bei dem Abbruch von Bauwerken die mit Abstand größten Abfallmengen an. Somit bestehe im Baubereich ein besonders großes Potenzial zur Ressourcenschonung. Daher würden die Pflichten der öffentlichen Hand bei Bauvorhaben gänzlich neu gefasst. Bei öffentlichen Vorhaben sollen nun ausdrücklich verstärkt Baustoffe eingesetzt werden, die die natürlichen Ressourcen schonen. Zugleich soll insgesamt ein hohes Schutzniveau sichergestellt werden, bei dem die anzuwendenden Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen eingehalten werden.

Einige konkrete Änderungen:

  • Im Hochbau sind künftig geeignete und qualitätsgesicherte rezyklierte Gesteinskörnungen insbesondere in Recyclingbeton gleichberechtigt mit Baustoffen, die auf der Basis von Primärrohstoffen hergestellt wurden.
  • Im Tiefbau sind mineralische Ersatzbaustoffe gleichberechtigt mit Baustoffen, die auf der Basis von Primärrohstoffen hergestellt wurden, sofern diese Ersatzbaustoffe nach der Ersatzbaustoffverordnung verwendet werden können.
  • Zusätzlich werden Anforderungen an die Vermeidung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen für alle am Bau Beteiligten im Landesabfallgesetz verankert.
  • Bei größeren Vorhaben müssen zudem für anfallende Bau- und Abbruchabfälle Rückbau- und Entsorgungspläne erstellt werden.

Zudem ist eine Anpassung an EU- und Bundesrecht erfolgt, indem die fünfstufige Abfallhierarchie nun auch im Landeskreislaufwirtschaftsgesetz umgesetzt ist.

Ministerin Heinen-Esser sieht durch das neue Landeskreislaufwirtschaftsgesetz im Landesrecht einen Meilenstein zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und für eine nachhaltige Wirtschaftsweise. Es leiste einen wichtigen Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 23. Februar 2022