NRW: Novellierte Landesbauordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft

November 2023

Am 17. November 2023 ist das Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW, Ausgabe 2023, Nr. 31, S. 1167-1188) veröffentlicht worden. Das Gesetz war nach der 3. Lesung im nordrhein-westfälischen Landtag am 26. Oktober 2023 (Drs. 18/6587) verabschiedet worden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Mit der Änderung der Landesbauordnung 2018 werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Maßnahmen zur Einsparung von CO2-Gebäudeemissionen und zur Beschleunigung des weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien
  • Ausbau der Windenergie
  • Ausbau von Solarenergieanlagen
  • Ausbau von Wärmepumpen
  • Maßnahmen zur Förderung des nachhaltigen Bauens (u. a. Gestaltung von Gartenflächen, "Bauen mit Holz")
  • Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung des weiteren Mobilfunkausbaus
  • Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren
  • Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung
  • Anpassung an die Musterbauordnung

Quelle/Weitere Informationen: Landtag NRW/Gesetz- und Verordnungsblatt NRW, Ausgabe 2023, Nr. 31, S. 1167-1188