Der Bundestags-Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen führt am Mittwoch, dem 10. September 2025, eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (21/781neu) durch.
Mit dem "Bau-Turbo“ sollen Gemeinden den Bau zusätzlicher Wohnungen unter bestimmten Bedingungen auch ohne Bebauungsplan zulassen können. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Sie erleichtert auch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Außenbereich. Zudem soll mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglicht werden. In begründeten Fällen sollen daher Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zulässig sein.
Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 6. August 2025
Beschleunigung des Wohnungsbaus: Bundesregierung bringt Gesetzentwurf zum "Bau-Turbo" auf den Weg
31. Juli 2025: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (BT Drs. 21/1084) in den Bundestag eingebracht, mit dem die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden soll. Als weitgehende Flexibilisierung für den Wohnungsbau wird die Einfügung eines neuen Paragrafen 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschlagen. Erlaubt werden soll damit ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn eine Kommune sich entscheide, diesen "Bau-Turbo" anzuwenden, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Aufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen sollen dann nicht mehr notwendig sein. Der Entwurf entspricht einem bereits von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf (21/781neu).
Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme unter anderem zu den vorgesehenen Änderungen bei Lärmschutzvorschriften, dass ein aus Gesundheitsschutzgründen gebotenes Lärmschutzniveau weiterhin gewährleistetbleiben müsse. Die Länder halten es auch für zweifelhaft, Regelungen zum Verwaltungsvollzug, die das Immissionsschutzrecht betreffen, im Baugesetzbuch zu regeln. Regelungssystematisch würde eine entsprechende Regelung in die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm) gehören. Außerdem verlangt der Bundesrat wegen der Systemrelevanz der Landwirtschaft vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Situation einen langfristigen Schutz landwirtschaftlicher Produktionsflächen im Außenbereich. Dieses Anliegen werde durch klimabedingte Umweltveränderungen noch verstärkt.
In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie halte die Regelung zum Lärmschutz für ausreichend. Die Forderungen des Bundesrates zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen werden ebenfalls zurückgewiesen. Um die zügigere Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu ermöglichen, müsse Paragraf 246e angesichts der angespannten Lage auf vielen Wohnungsmärkten im maßvollen Umfang auch im Außenbereich zur Anwendung kommen können. Dafür müsse ein Vorhaben im räumlichen Zusammenhang mit dem Siedlungsbereich stehen.
Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 31. Juli 2025