ÖPNV in NRW: Digitalisierungsthemen werden in Kompetenzcenter gebündelt

Januar 2019

Die Digitalisierungsthemen im Öffentlichen Personennahverkehr werden künftig in Nordrhein-Westfalen in einem neu gegründeten Kompetenzcenter gebündelt. Zum 1. Januar 2019 hat das Kompetenzcenter Digitalisierung (KCD) die Arbeit aufgenommen.

In der schlankeren Organisationsstruktur des KCD sind das bisherige Kompetenzcenter Elektronisches Fahrgeldmanagement (KCEFM) und das Kompetenzcenter Fahrgastinformation (KCF) zusammengefasst. So sollen Themen der Digitalisierung wie dieEinführung eines landesweiten E-Tickets im ÖPNV künftig gebündelt und effizienter bearbeitet werden. Die neue Abteilung im Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen "Grundsatzangelegenheiten der Mobilität, Digitalisierung und Vernetzung" soll die Tätigkeiten des KCD sowie die zukünftigen Entwicklungen mit regelmäßigen Treffen und jährlichen Zielvereinbarungen begleiten. Für 2019-2022 hat das Verkehrsministerium eine Förderung in Höhe von 6,8 Millionen Euro bewilligt.

Bisher hat das beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) angesiedelte KCEFM Verkehrsunternehmen und Verbünde bei der Einführung und Fortentwicklung elektronischer Fahrgeldmanagement-Systeme unterstützt. Das KCF bei der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) hat bislang die Organisation und Weiterentwicklung der landesweiten telefonischen ÖPNV-Auskunft wie der "Schlauen Nummer" und dem "Sprechenden Fahrplan" vorangetrieben. Das KCF arbeitete außerdem an der Verbesserung der in Nordrhein-Westfalen eingesetzten Auskunftssysteme und setzte gemeinsam mit der zentralen Koordinierungsstelle für Fahrplandaten Impulse zur landesweiten Harmonisierung und Standardisierung der Datenhaltung und des Datenaustauschs. Die Zusammenarbeit mit dem Kompetenzcenter Marketing bei tariflichen Themen wie dem NRW-Tarif wird fortgesetzt.

Das neue Kompetenzcenter Digitalisierung ist beim VRR angesiedelt. Die Gesamtprojektkoordination zur Umsetzung der ÖPNV-Digitalisierungsoffensive NRW liegt nun bei einem Ansprechpartner. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des NRW-Ministeriums für Verkehr vom 4. Januar 2019