Parkerleichterungen für Beschäftigte der Daseinsvorsorge

Februar 2024

Nach Zustimmung des Rats der Bürgermeister hat der Senat am 23. Januar 2024  auf Vorlage des Senats für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Ausführungsvorschrift zu Parkerleichterungen für Beschäftigte der Daseinsvorsorge und systemrelevanter Infrastruktur beschlossen. Die Ausführungsvorschrift ermöglicht es, Beschäftigten der Daseinsvorsorge – inklusive der pflegenden Berufe – oder der systemrelevanten Infrastruktur mit regelmäßig ungünstigen Arbeits- oder Dienstzeiten auf vereinfachtem Wege Ausnahmegenehmigungen zum kostenfreien Parken in einer parkraumbewirtschafteten Zone des Beschäftigungsorts zu erteilen. Die Regelung gilt für Beschäftigte, die vor 6.30 Uhr oder nach 22.30 Uhr ihre Beschäftigung antreten.

Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung vom 23.01.2024