Photovoltaikanlagen in Kleingärten – Bundesrat will Änderung des Bundeskleingartengesetzes erreichen

August 2025

Der Bundesrat will mit einer Änderung des Bundeskleingartengesetzes erreichen, dass kleine Solaranlagen zur Eigenversorgung in Kleingartenanlagen rechtssicher aufgestellt werden können. Diesem Ziel dient der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (BT Drs. 21/1398). Darin soll es jetzt heißen: "Balkonkraftwerke sind zur Eigenversorgung des Kleingartens zulässig."

Die Länderkammer begründet das Vorhaben damit, dass im Bundeskleingartengesetz die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten weder ausdrücklich erlaubt noch verboten sei. Allerdings enthalte Paragraf 3 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes die Einschränkung, dass eine Laube in einem Kleingarten nach ihrer "Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein" dürfe. Die uneingeschränkte Verwendung von Photovoltaikanlagen könnte – ähnlich wie ein Anschluss an das Elektrizitätsnetz – bei derzeitiger Rechtslage eine unerwünschte Entwicklung von einer reinen Gartenlaube hin zu einer Wohnnutzung begünstigen. Sofern die Anlage bei einer solchen Entwicklung in letzter Konsequenz nicht mehr als Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes angesehen werden könne, wäre dies angesichts der dort geregelten Schutzvorschriften zu Kündigungsmöglichkeiten und zur Höhe des Pachtzinses nicht im Interesse der Pächter.

Unter welchen Voraussetzungen Solaranlagen zu einer unzulässigen Versorgung einer Laube mit Elektrizität führen, könne derzeit kaum rechtssicher beurteilt werden, stellt der Bundesrat fest und will daher das Gesetz ändern lassen. Damit werde das Aufstellen von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom zur Eigenversorgung keinen Einfluss auf die Beurteilung haben, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handele.

Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundesrat (hib) vom 29. August 2025

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