Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten

Januar 2019

Am 1. Januar 2018 ist das Qualifizierungschancengesetz (BGBl vom 21. Dezember 2018) in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte am 14. Dezember 2018 das Gesetz gebilligt, nachdem es der Bundestag am 30. November 2018 beschlossen hatte. Es soll den Zugang zur Weiterbildungsförderung für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbreitern. Zugleich werden die Förderleistungen verbessert, und die Weiterbildungsberatung wird ausgebaut. Die Maßnahmen zielen auf Beschäftigte, die berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können, in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind oder die eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, also in einem Beruf, in dem Fachkräftemangel besteht. Sie sollen ihre beruflichen Kompetenzen leichter fortentwickeln und anpassen können. Ziel ist es, damit stärken die Fachkräftebasis und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im digitalen Strukturwandel zu stärken. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 30. November 2018/Qualifizierungsoffensive FAQ des BMAS /BGBl vom 21. Dezember 2018