Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung
- Termin
- 24.09.2025 - 25.09.2025
- Ort | Bundesland
- Freiburg | Baden-Württemberg
- VA-Typ | Nr.
- Präsenzveranstaltung | BW254000
Die Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg 2025 ("Gesetz für das schnellere Bauen") tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Der Landtag hatte die Novellierung der Landesbauordnung am 13. März 2025 beschlossen. Dieses Gesetz soll das Baugeschehen im Land beschleunigen und bürokratische Hürden abbauen.
Quelle: Gesetzblatt für Baden-Württemberg, Nr. 25, 28. März 2025
März 2025: Der Landtag von Baden-Württemberg hat die große Reform der Landesbauordnung verabschiedet (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drs. 17/8022 vom 17.12.2024). Baugenehmigungsverfahren sollen dadurch beschleunigt und bauliche Standards abgebaut werden.
Die von Bauministerin Nicole Razavi eingebrachte große Reform der Landesbauordnung (LBO) wurde vom Landtag in zweiter Lesung verabschiedet. Nach der Verkündung im Gesetzblatt wird die Reform drei Monate später in Kraft treten.
Die LBO-Reform "Schnelleres Bauen" gliedert sich in zwei Bereiche: Der erste Bereich enthält Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren, zum Beispiel durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und die Einführung einer Typengenehmigung. Der zweite Bereich zielt auf den Abbau baulicher Standards. Beispiele hierfür sind die Vereinfachungen für das Bauen im Bestand, die Überarbeitung der Kinderspielplatz-Verpflichtung, die Vereinfachung der Abstandsregelung sowie Erleichterungen beim Errichten von Ladestationen.
Die wichtigsten Änderungen der Landesbauordnung im Überblick
Die LBO-Reform "Schnelleres Bauen" ist bereits die vierte LBO-Änderung in dieser Legislaturperiode. In den drei vorhergehenden Novellen wurde unter anderem das Aufstocken von Bestandsgebäuden zu Wohnzwecken erleichtert (als Teil des Klimaschutzgesetzes) sowie das Errichten von Mobilfunkmasten. Zudem wurde die Landesbauordnung fit für die Digitalisierung der Baurechtsverfahren gemacht (Virtuelles Bauamt).
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 13. März 2025