Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen die Regelung zur Freistellung eines Grundstückes vom Bahnbetriebszweck in § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erneut ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf (BT Drs. 21/326) wurde am 12. Juni 2025 erstmals im Bundestag beraten.
Die Fraktionen verweisen darauf, dass Paragraf 23 AEG Ende 2023 dahingehend geändert worden sei, dass eine Entwidmung von Bahngrundstücken, also eine Nutzung zu anderen Zwecken als dem Bahnbetrieb, nur noch dann möglich ist, "wenn das vom Antragsteller geltend gemachte Interesse an der Freistellung das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck in der Abwägung überwiegt".
Als überragendes öffentliches Interesse setze sich - auch ohne ein fortbestehendes Eisenbahnverkehrsinteresse - der Bahnbetriebszweck in der Abwägung regelmäßig gegenüber anderen Belangen durch, soweit diesen nicht zumindest ein gleichwertiger Rang zugesprochen werden könne, heißt es weiter. Dies sei grundsätzlich nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich, etwa der Landesverteidigung oder beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Aufgrund der Verschärfung der gesetzlichen Freistellungsanforderungen drohten derzeit zahlreiche, insbesondere Wohnungsbauprojekte von Städten und Gemeinden zu scheitern, schreiben die Abgeordneten.
Vorgesehen ist daher ein Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses, „wenn hinsichtlich eines Grundstücks kein Verkehrsbedürfnis besteht und ein langfristiger Nutzungsbedarf für den Bahnbetrieb nicht prognostizierbar ist“. Das Grundstück soll dann anderen Nutzungen zugeführt werden können. Gleichzeitig soll aber weiterhin sichergestellt sein, dass eine Freistellung im Fall einer möglichen Reaktivierung einer Bahnstrecke ausscheidet. Des Weiteren beinhalte der Gesetzentwurf eine Übergangsregelung, die es ermöglichen solle, Freistellungsverfahren, die vor Inkrafttreten der Regelung am 29.Dezember 2023 beantragt worden waren, "nach der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage zu entscheiden".
Einen nahezu wortgleichen Regelungsentwurf hatten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT Drs. 20/14237) bereits im Dezember 2024 vorgelegt. Aufgrund des vorzeitigen Endes der 20. Wahlperiode wurde die Vorlage jedoch nicht mehr in den Bundestag eingebracht.
Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 4. Juni 2025
Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe zur Anpassung des § 23 AEG
Mai 2025: Das Bundeskabinett hat heute eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des § 23 Allgemeinen Eisenbahn Gesetztes verabschiedet. Dieser regelt die Nutzung ehemaliger Bahnflächen.
Bundesminister Patrick Schnieder: "Es ist den Menschen in unserem Land nicht vermittelbar, wenn zahlreiche sinnvolle Stadtentwicklungsprojekte blockiert werden, obwohl für die betroffenen Flächen weder ein Verkehrsbedürfnis noch eine langfristige Nutzungsperspektive für den Bahnbetrieb besteht. Natürlich müssen wir auch in unseren dicht besiedelten Räumen dafür sorgen, dass auch perspektivisch ausreichend Flächen für einen zunehmenden Bahnverkehr zur Verfügung stehen. Aber die Gesetzesanpassung der letzten Legislatur ist hier deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Wir wollen schnellstmöglich Vernunft walten lassen und dafür sorgen, dass ehemalige Bahnflächen u.a. wieder für den Wohnungsbau genutzt werden können."
Die Formulierungshilfe soll einen ausgewogenen und pragmatischen Kompromissvorschlag bieten, der auf den Erhalt von Schieneninfrastruktur gerade auch im Hinblick auf mögliche Reaktivierungen abzielt, und zugleich die Voraussetzungen für einen sachgerechten Interessenausgleich mit anderen Belangen wie z.B. der kommunalen Stadtplanung ermöglicht. Die Bundesregierung will so die Grundlage für eine schnelle Lösung schaffen. Das weitere Verfahren liegt nun in der Hand der Fraktionen.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Verkehr, Pressemitteilung Nr. 027/2025 vom 28. Mai 2025