Saarländische Verordnung zur öffentlichen Übertragung von Fußball-WM-Spielen in Vorbereitung

April 2014

Zusätzlich zu der auf Bundesebene erlassenen Sonderverordnung ist derzeit eine saarländische Verordnung in Vorbereitung, mit der die Lärmschutzbestimmungen nicht nur für Public-Viewing-Sonderveranstaltungen, die der Bund regelt, sondern auch für die Übertragung der Fußballspiele auf Fernsehgeräten in der Außengastronomie gelockert werden können. Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 2. April 2014