Saarland: Landesbauordnung in Kraft getreten

Mai 2025

Der Landtag des Saarlandes hat im Februar 2025 den Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung vom 26.11.2024 (Drucksache Nr. 17/1268) unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags des Ausschusses für Inneres, Bauen und Sport vom 10.2.2025 (Drucksache 17/1380) in zweiter Lesung verabschiedet. Das Änderungsgesetz ist im April 2025 mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft getreten.


Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

1. Erleichterungen für Bauherren

  • Erweiterte Verfahrensfreiheit für bestimmte Gebäude und Anlagen (§ 61 LBO).
  • Mit Bestätigung der Behörde, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, beginnt die Frist für die Bearbeitung des Bauantrags (Vollständigkeitsfiktion, § 70 LBO).
  • Verkürzung der Bearbeitungsfrist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren auf zehn Wochen (§ 64 LBO).

2. Förderung von Klimaschutzmaßnahmen

  • Verpflichtende Installation von Solaranlagen bei bestimmten gewerblichen/öffentlichen Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen sowie Stellplätzen (§§ 12a, 12b LBO).
  • Ausweitung der Genehmigungsfreistellung für erneuerbare Energien (§ 63 Abs. 4 LBO).

3. Innovative Bauverfahren

  • Einführung einer Typengenehmigung (§ 76a LBO), damit Förderung des seriellen/modularen Bauens.
  • Unterstützung der Mobilfunkinfrastruktur durch abstandsflächenrechtliche Anpassungen.

4. Weitere wesentliche Änderungen

  • Neuausrichtung des Stellplatzrechts (§ 47 LBO).
  • Vereinfachungen beim Umbau und Modernisierungen von Bestandsgebäuden (§§ 57, 68 LBO).

Quelle/Weitere Informationen: Architektenblatt, Pressemeldung vom 28. April 2025 + Drucksache 17/1268 vom 26.11.2024

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Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

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Termin
13.11.2025
Ort | Bundesland
Saarbrücken | Saarland
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | SL250019