Saarland: Landesbauordnung in Kraft getreten – Digitaler Bauantrag freigeschaltet

März 2022

Mit Inkrafttreten der novellierten Landesbauordnung wurde 18. März 2022 der Digitale Bauantrag offiziell freigeschaltet: www.saarland.de/digitalerbauantrag.

Die Unteren Bauaufsichten (UBA) der Landeshauptstadt und des Regionalverbands Saarbrücken waren die ersten Pilot-UBAs und haben nun den Regelbetrieb eingeführt. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Regionalverband können den Bauantrag nun digital einreichen.

Wer bisher einen Bauantrag stellte, musste bisher große Mengen Papier zur Unteren Bauaufsicht tragen. Zukünftig wird der elektronisch einzureichende Antrag der Regelfall sein. Nur in Ausnahmesituationen, in denen es für den Antragsteller nicht zumutbar ist, kann der Antrag in Papierform eingereicht werden. Für die Landeshauptstadt und den Regionalverband gilt das ab sofort, später auch im ganzen Saarland.

Nach und nach soll auf einer einheitlichen Plattform, die das Land den Kommunen bereitstellt, der digitale Bauantrag im ganzen Land verfügbar sein. Das landesseitige IT-Innovationszentrum und der Regionalverband Saarbrücken werden die weiteren Unteren Bauaufsichtsbehörden bei der Umsetzung des Digitalen Bauantrags beraten und unterstützen.

Technisch ist der Digitale Bauantrag besonders, weil die Daten nicht etwa per Mail eingereicht oder verschickt werden, sondern auf einer gemeinsam genutzten digitalen Plattform vorgehalten werden. So können sämtliche Zugriffe und Arbeitsschritte parallel ablaufen und es stehen allen Beteiligten die für sie relevanten Dokumente im aktuellsten Bearbeitungsstand zur Verfügung. Quelle/Weitere Informationen: Staatskanzlei Saarland, Pressemitteilung vom 18. März 2022