Der Landtag des Saarlandes hat im Februar 2025 den Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung vom 26.11.2024 (Drucksache Nr. 17/1268) unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags des Ausschusses für Inneres, Bauen und Sport vom 10.2.2025 (Drucksache 17/1380) in zweiter Lesung verabschiedet. Das Änderungsgesetz ist im April 2025 mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft getreten.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
1. Erleichterungen für Bauherren
- Erweiterte Verfahrensfreiheit für bestimmte Gebäude und Anlagen (§ 61 LBO).
- Mit Bestätigung der Behörde, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, beginnt die Frist für die Bearbeitung des Bauantrags (Vollständigkeitsfiktion, § 70 LBO).
- Verkürzung der Bearbeitungsfrist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren auf zehn Wochen (§ 64 LBO).
2. Förderung von Klimaschutzmaßnahmen
- Verpflichtende Installation von Solaranlagen bei bestimmten gewerblichen/öffentlichen Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen sowie Stellplätzen (§§ 12a, 12b LBO).
- Ausweitung der Genehmigungsfreistellung für erneuerbare Energien (§ 63 Abs. 4 LBO).
3. Innovative Bauverfahren
- Einführung einer Typengenehmigung (§ 76a LBO), damit Förderung des seriellen/modularen Bauens.
- Unterstützung der Mobilfunkinfrastruktur durch abstandsflächenrechtliche Anpassungen.
4. Weitere wesentliche Änderungen
- Neuausrichtung des Stellplatzrechts (§ 47 LBO).
- Vereinfachungen beim Umbau und Modernisierungen von Bestandsgebäuden (§§ 57, 68 LBO).
Quelle/Weitere Informationen: Architektenblatt, Pressemeldung vom 28. April 2025 + Drucksache 17/1268 vom 26.11.2024