Sachsen: 100 Tage Transparenzgesetz

April 2023

100 Tage nach Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes machen Bürgerinnen und Bürger vielerorts von ihrem Recht auf Informationszugang Gebrauch. Bürgerinnen und Bürger schilderten in ihren wenigen Beschwerden vor allem, dass sie die angeforderten Informationen nicht erhielten. Weiterhin kritisierten sie, dass sie keine Informationen der kommunalen Behörden bekämen.
»Die sächsischen Gemeinden und Landkreise sind nicht vom Transparenzgesetz umfasst. Die Kommunen haben aber die Möglichkeit, das Transparenzgesetz freiwillig anzuwenden. Dazu müssen sie eine Satzung erlassen. Soweit mir bekannt wurden solche Satzungen noch nicht verabschiedet. Die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig verfügen über Informationsfreiheitssatzungen, die schon vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetz galten. «, so Dr. Juliane Hundert, Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.

Quelle/Weitere Informationen: Medienservice Sachsen 11. April 2023


Sachsen: Transparenzgesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Der Sächsische Landtag beschloss am 13. Juli 2022 den vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) erarbeiteten Entwurf des Sächsischen Transparenzgesetzes. Am 1. Januar 2023 tritt das Gesetz in Kraft. Bisher verfügte der Freistaat Sachsen über kein Informationsfreiheitsgesetz. Das Transparenzgesetz schließt diese Lücke.

Mit dem "Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen" sollen alle Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zu Informationen der Regierung und Verwaltung des Freistaates erhalten, wie zum Beispiel Regierungsbeschlüsse, Gesetzentwürfen, Gutachten, Studien, Berichte, Informationen über Zuwendungen sowie Beteiligungen des Freistaates. Diesen Zugang erhalten sie zum einen auf Antrag, zum anderen perspektivisch auch über sich im Aufbau befindliche Transparenzplattform, auf der die Verwaltung die Informationen selbst zur Verfügung stellen wird.

Der Gesetzentwurf verfolgt zudem den Ansatz, möglichst weitgehend und umfassend Informationen bereitzustellen und soll für die Staatsregierung und einen Großteil der Verwaltung des Freistaates gelten. Von einer Bereitstellung soll nur dann abgesehen werden, wenn es keinen gesetzlich vorgesehenen Grund gibt, also eine Veröffentlichung beispielsweise zu einer Gefährdung der Sicherheit führen würde oder bei sensiblen Daten mit Personenbezug. Damit formuliert die sächsische Staatsregierung die Aussicht auf eine in wenigen anderen Bundesländern bestehende Verpflichtung der Verwaltung zur proaktiven Veröffentlichung von bestimmten Informationen. Der sächsische Entwurf eines Transparenzgesetzes geht damit weiter als die meisten Informationsfreiheitsgesetze der anderen Bundesländer. Den Gemeinden und Landkreisen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, eigene Transparenzsatzungen zu erlassen und ihre Informationen auf der Sächsischen Transparenzplattform einzustellen.

Quelle/Weitere Informationen: Sächsischer Landtag, Landesportal, Nachricht 13. Juli 2022