Am 11. September 2025 hat der Landtag Sachsen-Anhalts ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) beschlossen (Beschlussempfehlung/Gesetzentwurf Drs. 8/5595, 04.09.2025). Wirtschaftsminister Sven Schulze hatte die Novellierung initiiert. Die Änderungen zielen darauf ab, die öffentliche Auftragsvergabe zu vereinfachen und mittelstandsfreundlicher zu gestalten.
Kernpunkte der Novelle:
1. Präzisierung des Anwendungsbereichs:
- Gilt nur für Aufträge unter EU-Schwellenwerten
- Freiberufliche Leistungen ausgenommen
2. Flexibilisierung der Schwellenwerte:
- Unveränderte Höhe, aber anpassbar an Preis- und Inflationsentwicklung
- Liefer- und Dienstleistungen: 40.000 bis 221.000 Euro
- Bauaufträge: 120.000 Euro bis 5,538 Mio. Euro
3. Erleichterungen für kleine Aufträge:
- Lose unter 20 % des Gesamtauftrags fallen nicht unter das Gesetz
- Anhebung der Wertgrenzen für vereinfachte Verfahren:
- Direktaufträge sind bis 100.000 Euro möglich (bisher 15.000 bei Liefer- und Dienstleitungen und 20.000 Euro bei Bauleistungen)
- Beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben können bis zur EU-Schwelle erfolgen
- Freihändige Vergaben von Bauleistungen sind bis 2,5 Mio. Euro zulässig (bisher 150.000 Euro)
4. Bürokratieabbau:
- Nachweise nur von Unternehmen mit Zuschlagschancen
- Mehr Ermessensspielraum für Vergabestellen
- Kein automatischer Ausschluss bei behebbaren Formfehlern
5. Anpassung der Sanktionspraxis:
- Verhältnismäßiges Stufenmodell statt pauschaler Strafen
- Fokus auf Kernpflichten und Hauptauftragnehmer
6. Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen:
- Stärkung der Losvergabe für kleinere Unternehmen
- Vereinfachte Verfahren für schnellere Investitionen
7. Beibehaltung sozialer Mindeststandards:
- Tariftreue und Mindeststundenentgelt bleiben erhalten
- Vereinfachter Nachweis durch standardisierte Formulare
Das geänderte Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) tritt voraussichtlich zum 1. November 2025 in Kraft. Parallel dazu soll auch die Auftragswerteverordnung in Kraft treten.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung vom 11. September 2025 – Landtag Sachsen-Anhalt, Beschlussempfehlung/Gesetzentwurf Drs. 8/5595, 04.09.2025